Rauchwarnmelder in Köln. Montiert, geprüft, dokumentiert.

Wir statten Ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern aus und übernehmen die jährliche Prüfung. Sie erhalten einen Nachweis für Ihre Unterlagen.

Rauchwarnmelder an der Decke einer Wohnung

Die Pflicht in Nordrhein-Westfalen

Nach der Landesbauordnung NRW müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft stellt grundsätzlich der Bewohner sicher, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Viele Vermieter und Verwaltungen tun das, weil sie nur so einen einheitlichen Nachweis für das ganze Haus haben.

Was wir übernehmen

  • Bestandsaufnahme: Wo fehlen Melder, welche sind zu alt?
  • Montage an der richtigen Stelle nach Anwendungsnorm DIN 14676
  • Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung jedes Melders
  • Tausch defekter oder abgelaufener Geräte
  • Dokumentation je Wohnung für Ihre Unterlagen

Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder

Die Arbeiten führt eine nach DIN 14676 geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder aus. Das ist kein Muss für jeden Einbau, gibt Ihnen aber die Sicherheit, dass Auswahl, Platzierung und Prüfung fachgerecht sind.

Melder mit Zehn-Jahres-Batterie

Wir empfehlen Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie. Sie vermeiden den jährlichen Batteriewechsel und die typischen Störmeldungen mitten in der Nacht. Nach etwa zehn Jahren wird das Gerät komplett getauscht.

Wo genau ein Melder hingehört

Ein Rauchwarnmelder gehört an die Decke, möglichst in die Raummitte und mit Abstand zu Wänden, Lampen und Lüftungsauslässen. In Fluren, die als Rettungsweg dienen, können bei großer Länge mehrere Geräte nötig sein. In Räumen mit Dachschräge, unter Balken oder in L-förmigen Zimmern gelten eigene Regeln. In Küche und Bad führen Dampf und Dunst zu Fehlalarmen, dort werden in der Regel keine Standardmelder gesetzt. All das regelt die Anwendungsnorm DIN 14676, nach der wir arbeiten.

Was bei der jährlichen Prüfung passiert

  • Sichtprüfung: Ist der Melder vorhanden, unbeschädigt und nicht überstrichen oder abgeklebt?
  • Sind die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub und Flusen?
  • Ist der Bereich um den Melder frei, also nicht durch Möbel oder Deko verstellt?
  • Funktionsprüfung über die Prüftaste mit hörbarem Alarm
  • Hat sich die Raumnutzung geändert, etwa ein Arbeitszimmer, das jetzt Kinderzimmer ist?
  • Ist das Austauschdatum des Geräts erreicht?

Jeder Punkt wird je Wohnung und Raum festgehalten. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis.

Warum Vermieter die Wartung übernehmen sollten

Das Gesetz legt die Betriebsbereitschaft zwar grundsätzlich in die Hand der Bewohner. In der Praxis wissen aber viele Mieter davon nichts, nehmen störende Melder ab oder tauschen leere Batterien nicht. Kommt es zu einem Brand, stellt sich schnell die Frage, ob der Eigentümer seiner Verantwortung nachgekommen ist. Wer die Wartung selbst organisiert und dokumentiert, hat darauf eine klare Antwort.

Bestandsobjekt: So gehen wir vor

1. Aufnahme

Wir gehen die Wohnungen durch und halten fest, wo Melder fehlen, falsch sitzen oder zu alt sind.

2. Angebot

Sie erhalten ein Angebot für Nachrüstung und laufende Wartung, getrennt ausgewiesen.

3. Montage und erste Prüfung

Fehlende Melder werden gesetzt, alle Geräte geprüft und dokumentiert.

4. Jährlicher Termin

Wir melden uns von selbst zum nächsten Prüftermin und stimmen ihn mit den Mietern ab.

Die häufigsten Fehler, die wir in Kölner Wohnungen sehen

  • Melder an der Wand oder in der Ecke: Rauch sammelt sich zuerst unter der Decke in der Raummitte. Falsch gesetzte Geräte lösen spät oder gar nicht aus.
  • Überstrichene Melder: Beim Renovieren wird gern mitgestrichen. Die Raucheintrittsöffnungen sind danach zu, der Melder ist wertlos.
  • Abgenommene Geräte: Nach einem Fehlalarm landet der Melder im Schrank und bleibt dort.
  • Leere oder entnommene Batterien bei älteren Geräten mit Wechselbatterie.
  • Abgelaufene Geräte: Rauchwarnmelder haben ein Austauschdatum, in der Regel nach etwa zehn Jahren. Danach ist die Funktion nicht mehr gesichert.
  • Geänderte Raumnutzung: Aus dem Arbeitszimmer wurde ein Kinderzimmer, ein Melder fehlt.

Keiner dieser Punkte fällt im Alltag auf. Genau deshalb sieht die Norm eine jährliche Prüfung vor.

Was Montage und Wartung kosten

Der Preis hängt von der Zahl der Wohnungen und Melder ab und davon, ob Geräte nachgerüstet oder nur geprüft werden. Bei der Nachrüstung kommen die Geräte selbst hinzu, bei der jährlichen Wartung rechnen wir je Melder oder je Wohnung ab. Für ein ganzes Haus oder mehrere Objekte wird es je Einheit günstiger, weil sich Anfahrt und Terminabstimmung verteilen. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem Anschaffung und laufende Wartung getrennt stehen. Das ist wichtig, weil nur die Wartung als Betriebskosten umgelegt werden kann.

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Bei Eigentümergemeinschaften kann die Gemeinschaft beschließen, Einbau und Wartung einheitlich für das ganze Haus zu organisieren. Das hat den Vorteil, dass es einen Anbieter, einen Termin und einen Nachweis gibt. Wir liefern der Verwaltung das Protokoll je Wohnung und eine Übersicht über das gesamte Objekt, einschließlich der Wohnungen, in denen niemand angetroffen wurde, und der vereinbarten Ersatztermine.

Terminabstimmung mit den Mietern

Wir kündigen die Termine im Haus an und stimmen Ausweichtermine direkt mit den Mietern ab. Sie müssen nicht vor Ort sein.

Aus unseren Aufträgen

Echte Bilder, echte Arbeit.

Melder mit Langzeitbatterie
Melder mit Langzeitbatterie
Flur als Rettungsweg
Flur als Rettungsweg
Wohnraum vor der Ausstattung
Wohnraum vor der Ausstattung

Rauchwarnmelder in Köln

Wir sind im gesamten rechtsrheinischen Köln unterwegs und links vom Rhein im Bezirk Rodenkirchen.

Passt oft dazu

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer ist in NRW für Rauchwarnmelder verantwortlich?

Für den Einbau der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft grundsätzlich der Bewohner, außer der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst.

In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht?

In Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege führen.

Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?

Die Anwendungsnorm DIN 14676 sieht eine Prüfung mindestens einmal im Jahr vor.

Bekomme ich einen Nachweis?

Ja. Sie erhalten eine Dokumentation je Wohnung mit Datum und Ergebnis der Prüfung.

Sind die Wartungskosten umlagefähig?

Die Kosten der regelmäßigen Wartung können nach der Rechtsprechung als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Anschaffung der Geräte ist nicht umlagefähig.

Klingt nach dem, was Ihr Objekt braucht?

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